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Kosten
Selbstverständlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.Gerne können Sie auch den Prozesskostenrechner des DAV (DeutscherAnwaltVerein) verwenden, um eine Einschätzung der Kosten zu erhalten.
Unterstützung bei den Kosten - Prozesskostenhilfe
Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines Prozesses zu tragen und bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, so kann ihm das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren. Dies bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit ist. Diese übernimmt dann die Landeskasse. Soweit Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten von Ihnen in monatlichen Raten (so genannte Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung) an die Landeskasse zurückzuzahlen sind.
Das Gericht kann jedoch vier Jahre lang nach der rechtskräftigen Entscheidung überprüfen, ob eine Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und die verauslagten Kosten von Ihnen erstattet verlangen.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie unter folgendem Link:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
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